07.04.2014

LEG Immobilien AG platziert erfolgreich Wandelanleihe über 300 Mio. Euro

LEG Immobilien AG  / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme

07.04.2014 17:46

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG INNERHALB DER ODER IN DIE
VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, ITALIEN, KANADA, SÜDAFRIKA
ODER JAPAN, ODER IN JEDE ANDERE JURISDIKTION, IN DER ANGEBOTE ODER VERKÄUFE
NACH GELTENDEM RECHT UNTERSAGT SIND

Diese Mitteilung ist kein Prospekt und kein Angebot zum Erwerb von
Wertpapieren zum Verkauf innerhalb einer Jurisdiktion oder in eine
Jurisdiktion, einschließlich der Vereinigten Staaten von Amerika, Italien,
Kanada, Japan, Südafrika oder Australien oder jeder anderen Jurisdiktion,
in der Angebote oder Verkäufe der Wertpapiere nach geltendem Recht
untersagt sind. Weder diese Mitteilung noch ihr Inhalt dienen in
irgendeiner Jurisdiktion als Grundlage irgendeines Angebotes oder
rechtlicher Verpflichtungen jeglicher Art.

LEG Immobilien AG platziert erfolgreich eine Wandelanleihe über 300 Mio.
Euro

Düsseldorf, 7. April 2014 - LEG Immobilien AG gibt die erfolgreiche
Emission nicht-nachrangiger, unbesicherter Wandelschuldverschreibungen mit
einer Laufzeit bis 2021 in einem Gesamtnennbetrag von 300 Mio. Euro
bekannt. Die Bezugsrechte der Aktionäre der LEG wurden ausgeschlossen. Die
Wandelschuldverschreibungen sind in ca. 4,8 Mio. neue bzw. bestehende auf
den Namen lautende Stammaktien der LEG wandelbar. Dies entspricht ca. 9,1%
des ausstehenden Aktienkapitals der LEG.

Mit der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen beabsichtigt die LEG, ihre
Finanzierungsquellen weiter zu diversifizieren und damit ihr Finanzprofil
zu stärken. Der Nettoemissionserlös aus der Begebung der
Wandelschuldverschreibungen wird den finanziellen Handlungsspielraum der
LEG erweitern und die Beschleunigung der nachhaltigen Wachstumsstrategie
der LEG unterstützen.

Im Rahmen des heutigen Bookbuildingverfahrens wurden der Kupon auf 0,50%
jährlich, halbjährlich nachträglich zahlbar, und die anfängliche
Wandlungsprämie auf 30 % über dem Referenzpreis von 47,99 Euro festgesetzt.
Der anfängliche Wandlungspreis beträgt damit 62,39 Euro. Die
Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von 7,2 Jahren und werden
zu 100 % ihres Nennbetrages begeben und zurückgezahlt.

Die Lieferung gegen Zahlung (Valuta) erfolgt voraussichtlich am 10. April
2014. LEG beabsichtigt, die Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen in
den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse innerhalb eines
Monats nach Valuta zu beantragen.

Die Wandelschuldverschreibungen wurden ausschließlich institutionellen
Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada,
Australien, Italien und Japan oder sonstigen Ländern, in denen das Angebot
oder der Verkauf von Wertpapieren gesetzlichen Beschränkungen unterliegt,
angeboten.

LEG Investor Relations Kontaktdaten:
Burkhard Sawazki
Tel. +49 211 45 68 204 
E-Mail: burkhard.sawazki@leg-nrw.de

Über die LEG

Die LEG ist mit über 95.000 Mietwohnungen und über 260.000 Mietern eines
der führenden Wohnungsunternehmen in Deutschland. In Nordrhein-Westfalen
ist sie mit neun Niederlassungen, 16 Kundencentern und rund 100 Mieterbüros
flächendeckend und mit persönlichen Ansprechpartnern vor Ort vertreten. Die
LEG erzielte im Geschäftsjahr 2013 Erlöse aus Vermietung und Verpachtung
von über 530 Millionen Euro.

Disclaimer

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen lediglich als
Hintergrundinformationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Es kann nicht auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder
deren Richtigkeit und Vollständigkeit vertraut werden. Im Zusammenhang mit
den in dieser Mitteilung genannten Wertpapieren wird kein Prospekt
erstellt. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen in keiner
Rechtsordnung in Fällen öffentlich angeboten werden, in denen dies dazu
führen würde, dass LEG oder ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen oder in
ihrem Namen handelnde Personen in dieser Rechtsordnung einen Prospekt oder
eine Angebotsunterlage für die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere
erstellen oder einreichen müssten.

Diese Mitteilung ist weder unmittelbar noch mittelbar für die
Veröffentlichung oder die Weitergabe in den Vereinigten Staaten bestimmt.
Die Verbreitung dieser Mitteilung sowie das Angebot und der Verkauf der
darin genannten Wertpapiere in bestimmten Rechtsordnungen kann gesetzlich
beschränkt sein, und Personen, die in den Besitz von in dieser Mitteilung
genannten Dokumenten oder anderen Informationen gelangen, sollten sich über
diese Beschränkungen selbst informieren und diese einhalten. Die
Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die
Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen.

Diese Mitteilung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum
Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren an Personen in den Vereinigten Staaten, Italien,
Australien, Kanada, Südafrika oder Japan oder in einer sonstigen
Rechtsordnung, an die bzw. in der ein solches Angebot oder eine solche
Aufforderung rechtswidrig ist, sie stellt kein solches Angebot und keine
solche Aufforderung dar, ist nicht Bestandteil davon und ist auch nicht so
auszulegen. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere sind und werden
auch in Zukunft nicht nach den Vorschriften des US Securities Act
(Wertpapiergesetz) von 1933 in der jeweils geltenden Fassung oder den
Gesetzen eines Bundesstaats innerhalb der Vereinigten Staaten oder den
anwendbaren Wertpapiergesetzen von Italien, Australien, Kanada, Südafrika
oder Japan registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten
angeboten oder verkauft werden, sofern sie nicht gemäß dem Securities Act
registriert werden oder im Rahmen einer Transaktion angeboten und verkauft
werden, die von den Registrierungspflichten des Securities Act befreit ist
oder diesen nicht unterliegt. Von bestimmten Ausnahmen abgesehen, dürfen
die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere nicht in Italien,
Australien, Kanada, Südafrika oder Japan angeboten oder verkauft werden
bzw. an oder für Rechnung von oder zugunsten von Staatsangehörigen,
Gebietsansässigen oder Bürgern von Italien, Australien, Kanada, Südafrika
oder Japan angeboten oder verkauft werden. Es erfolgt kein öffentliches
Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere in den Vereinigten
Staaten, Italien, Australien, Kanada, Südafrika oder Japan.

Soweit das in dieser Mitteilung genannte Angebot in Mitgliedstaaten des
Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") erfolgt, die die Prospektrichtlinie
umgesetzt haben (jeweils ein "maßgeblicher Mitgliedstaat"), richtet es sich
ausschließlich an Personen, bei denen es sich um "qualifizierte Anleger" im
Sinne der Prospektrichtlinie handelt ("Qualifizierte Anleger"). Im
vorliegenden Sinn bezeichnet der Begriff "Prospektrichtlinie" die
Richtlinie 2003/71/EG (sowie deren etwaige Änderungen, einschließlich der
Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie, soweit diese in einem
maßgeblichen Mitgliedstaat umgesetzt wurde) und schließt alle maßgeblichen
Umsetzungsmaßnahmen in dem maßgeblichen Mitgliedstaat mit ein, und der
Begriff "Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie" bezeichnet
die Richtlinie 2010/73/EU.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an
Qualifizierte Anleger, (i) die über professionelle Erfahrung im Hinblick
auf Anlagegeschäfte im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (Verordnung über die
Werbung für Finanzprodukte von 2005 gemäß dem Gesetz über
Finanzdienstleistungen und -Märkte von 2000; die "Verordnung") verfügen
oder (ii) die Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung unterfallen, oder
(iii) an die die Mitteilung auf sonstige Weise rechtmäßig übermittelt
werden darf (wobei alle genannten Personen gemeinsam als "maßgebliche
Personen" bezeichnet werden). Personen (i) im Vereinigten Königreich, bei
denen es sich nicht um relevante Personen handelt, und (ii) in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums außer dem Vereinigten
Königreich, bei denen es sich nicht um Qualifizierte Anleger handelt,
dürfen nicht auf Grundlage dieser Mitteilung handeln und sich nicht darauf
stützen.

Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen oder Aussagen, die als
zukunftsgerichtet angesehen werden können, enthalten. Zukunftsgerichtete
Aussagen sind durch den Gebrauch von zukunftsgerichteten Formulierungen zu
erkennen, einschließlich Begriffen wie "glaubt", "nimmt an", "schätzt",
"plant", "rechnet mit", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder
"sollte" oder durch die im jeweiligen Fall entsprechenden Verneinungen oder
andere Varianten oder vergleichbare Formulierungen, oder durch die
Erörterung von Strategien, Plänen, Zielen, Zielsetzungen, zukünftigen
Ereignissen oder Absichten. Zukunftsgerichtete Aussagen können wesentlich
von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen, und tun dies auch häufig. Alle
zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuelle Betrachtungsweise der
LEG im Hinblick auf zukünftige Ereignisse wider und unterliegen Risiken in
Bezug auf zukünftige Ereignisse und anderen Risiken, Unsicherheiten und
Auffassungen in Bezug auf das Geschäft der Gruppe, auf die Ertrags- oder
Finanzlage, die Liquidität, die Perspektiven, das Wachstum oder Strategien.
Zukunftsgerichtete Aussagen sind nur zu dem Datum gültig, an dem sie
gemacht werden.

LEG und ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich
jegliche Verpflichtung oder Absicht zur Aktualisierung, Überprüfung oder
Überarbeitung der in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten
Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder
anderer Gründe ab.

Keine Person soll und kann sich, aus welchem Grund auch immer, auf die in
dieser Mitteilung enthaltenen Informationen und deren Vollständigkeit,
Richtigkeit oder Billigkeit verlassen. Die Informationen in dieser
Mitteilung können sich ändern.

Das Datum der Zulassung der Wandelschuldverschreibungen und der bei der
Wandlung zu begebenden Aktien zum Handel kann durch Umstände wie
Marktbedingungen beeinflusst werden. Es gibt keine Gewähr, dass es zur
Zulassung kommt, und im derzeitigen Stadium sollte eine
Finanzierungsentscheidung nicht auf die Absichten der LEG bezüglich der
Zulassung gestützt werden. Ein Investment in die Produkte, auf die sich
diese Mitteilung bezieht, kann einen Investor einem erheblichen Risiko des
Verlustes des gesamten investierten Betrages aussetzen. Personen, die
erwägen, solche Investitionen zu tätigen, sollten sich an eine autorisierte
Person wenden, die auf die Beratung bezüglich solcher Anlagen spezialisiert
ist. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots der
Wandelschuldverschreibungen dar. Der Wert der Aktien kann sowohl steigen
als auch sinken. Potenzielle Investoren sollten einen professionellen
Berater hinsichtlich der Eignung der Wandelschuldverschreibungen für den
Betroffenen konsultieren.


07.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
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DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  LEG Immobilien AG
              Hans-Böckler-Straße 38  
              40476 Düsseldorf
              Deutschland
Telefon:      +49 (0) 211 / 4568 - 0
Fax:          +49 (0) 211 / 4568 - 261
E-Mail:       
Internet:     www.leg-nrw.de
ISIN:         DE000LEG1110
WKN:          LEG111
Indizes:      MDAX
Börsen:       Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
              in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service
 
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